Marktordnung

Die Marktordnung des „Hamberger Weihnachtsmarkt e.V.“

1. Markttage

Der Hamberger Weihnachtsmarkt findet jährlich am 1. Adventwochenende (Samstag – Sonntag) statt.
Die Marktzeiten sind:

  • Samstag von 14°° – 20°° Uhr
  • Sonntag von 12°° – 19°° Uhr

2. Marktbedingungen

  1. Während der Marktzeiten müssen die Stände geöffnet sein. Ein vorzeitiges Schließen des Standes oder vorzeitiger Abbau ist nicht erlaubt.
  2. Anweisungen des Hamberger Weihnachtsmarkt-Teams ist von allen Marktbewerbern Folge zu leisten.
  3. Den erhöhten Sicherheitsauflagen der Polizei für den Marktbetrieb wird Rechnung getragen, indem während der Marktzeiten Betonabsperrungen eingerichtet werden.
  4. Die Straßenabsperrungen vor und nach dem Marktbetrieb dürfen nicht entfernt werden. Sollten Bewerber die Absperrung kurzzeitig zur Seite stellen, um z.B. Ware anzuliefern, müssen die Absperrungen sofort nach der Durchfahrt wieder aufgestellt werden.
  5. Das Befahren mit jeglicher Art von Fahrzeugen ist während der Marktzeiten nicht erlaubt.
  6. Der Markt wird in der Nacht von einer Nachtwache bewacht, allerdings besteht kein Versicherungsschutz.
  7. Für den Ausschank von Getränken ist die Verwendung von Einwegtassen, -Bechern oder ähnlichem untersagt. Wenn keine eigenen Alternativen für Mehrwegtassen / – Becher verwendet werden, werden Becher des Hamberger Weihnachtsmarktes vom Weihnachtsmarkt-Team verliehen. Die benötigte Anzahl wird bei der Bewerbung angegeben. Die Becher werden im Geschäft von Jens Zimmer (Bremer Str. 29) abgeholt. Pro Becher wird ein Pfand von 3,00 € erhoben, der zurückgezahlt wird, wenn die Becher nach dem Markt gereinigt bei Jens Zimmer am Hamberger Weihnachtsmarkt-Stand wieder zurückgegeben werden.
  8. Ausschließlich dem Hamberger Weihnachtsmarkt-Team, der Kirchengemeinde und den Herren des FC Hambergen ist es gestattet, eine Verlosung an ihrem jeweiligen Marktstandplatz durchzuführen. Nur dem Hamberger Weihnachtsmarkt-Team und der Kirchengemeinde ist es gestattet, ihre Lose auf dem gesamten Marktplatz zu verkaufen.
  9. Für die Herren des FC Hambergen ist eine Sondergenehmigung vereinbart worden, ihren Stand am Samstag bis 22.00 Uhr betreiben zu dürfen. Der FC Hambergen trägt Sorge, dass
    1. zwischen 20.00 – 22.00 Uhr die entsprechende Ruhe und Ordnung gewährleistet bleibt,
    2. ab 22.00 Uhr der Stand geschlossen ist,
    3. Anweisungen der Nachtwache Folge geleistet wird.
      Das wird sichergestellt durch einen Stand-Verantwortlichen, der während der Zeit der Sondergenehmigung vor Ort ist. Dem Hamberger Weihnachtsmarkt-Team wird der Verantwortliche mit Angabe seiner Mobile Telefonnummer vorab für das jeweilige Jahr benannt.
  10. Bewerber, die sich nicht an die Marktordnung   halten, können vom Markt ausgeschlossen werden.

3. Verlosung des Hamberger Weihnachtsmarkt-Teams

  1. Das Hamberger Weihnachtsmarkt-Team organisiert eine Verlosung.
  2. Der Reinerlös der Verlosung des Hamberger Weihnachtsmarkt-Teams wird den Vereinen der Samtgemeinde zur Förderung der Jugendarbeit gespendet.
  3. Die Vereine, die für eine Spende in Betracht gezogen werden, werden jedes Jahr vom Hamberger Weihnachtsmarkt-Team festgelegt. Diese Vereine werden gebeten, den Losverkauf zu unterstützen.
  4. Jedes Jahr werden mindestens 5 Hauptgewinne und weitere kleinere Gewinne bei der großen Verlosung auf dem Weihnachtsmarkt verteilt.

4. Bewerbung für den Markt

  1. Die Bewerbungen werden nur in der Zeit vom 01.08. – 30.09. online unter www.hamberger-weihnachtsmarkt.de angenommen. 
  2. Die Bewerber geben bei Ihrer Bewerbung an, was sie auf dem Markt anbieten möchten und welchen Platz- und Strombedarf sie dafür benötigen.
  3. Die Bewerber sichern die Richtigkeit Ihrer Angaben zu. Bei unkorrekten Angaben wird eine Nachforderung vor Ort auf dem Markt erfolgen.
  4. Angebote, die bei der Bewerbung nicht angegeben wurden, dürfen nachträglich nicht angeboten werden.
  5. Mit der Bewerbung um einen Standplatz stimmen die Bewerber der Marktordnung und der Datenschutzbestimmung zu.
  6. Die Vergabe der Stände erfolgt ab Oktober des jeweiligen Jahres. Einen Anspruch auf eine Zusage oder auf einen bestimmten Standplatz gibt es nicht.
  7. Der Standplatz wird auf den Lageplänen unter www.hamberger-weihnachtsmarkt.de einsehbar sein.
  8. Mit dem Erhalt der Zusage startet der Vertragsbeginn.
  9. Muss der Hamberger Weihnachtsmarkt kurzfristig abgesagt werden (z.B. aufgrund einer Pandemie), werden bereits gezahlte Standgebühren zurücküberwiesen. Der Hamberger Weihnachtsmarkt e.V. übernimmt keine eventuell anfallenden Kosten der Bewerber.

5. Standgebühr

  1. Die Standgebühr setzt sich zusammen aus der Größe des Standplatzes bzw. des Hüttenpreises, dem Strombedarf einschließlich Stromanschluss und dem Sicherheitszuschlag. Details sind der Gebührenordnung zu entnehmen.
  2. Die Rechnung mit der Platzvergabe wird per Mail versendet.
  3. Die Standgebühr muss innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung entrichtet werden.
  4. Es gibt keinen Anspruch auf den zugewiesenen Standplatz, wenn die Standgebühr nicht zum Termin gezahlt wurde.
  5. Das Fernbleiben vom Markt entbindet nicht von der Zahlung der Standgebühr.
  6. Eine Erstattung der Standgebühr erfolgt nur, wenn bis zum 31.10. des jeweiligen Jahres die Bewerbung schriftlich storniert wurde.

6. Marktaufbau und Marktabbau

  1. Die Stände können am Samstag ab 9°°Uhr eingerichtet werden.
  2. Das Hamberger Weihnachtsmarkt-Team stellt jeder gemieteten Weihnachtsmarkthütte einen Weihnachtsbaum zur Verfügung.
  3. Die Bewerber verpflichten sich, ihren Stand und den Baum weihnachtlich zu schmücken. Der schönste Stand und der schönste geschmückte Baum werden prämiert.
  4. Beim Aufbau des Standes müssen Durchgänge integriert werden.
  5. Während des Auf- und Abbaus muss darauf geachtet werden, dass die Straßen und der Kreisel befahrbar bleiben und nicht zugeparkt werden.
  6. Bestellte Tische liegen im Zelt 1 zur Abholung bereit und müssen am Ende des Weihnachtsmarktes dorthin zurückgebracht werden.
  7. Kabeltrommeln oder/und Verlängerungen müssen mitgebracht werden, diese werden nicht vom Hamberger Weihnachtsmarkt-Team gestellt. Kabeltrommeln müssen komplett ausgerollt werden.
  8. Jeder Bewerber wird vom Weihnachtsmarkt-Elektriker eingewiesen, welche Anschlüsse verwendet werden dürfen. Eigenmächtiges Anschließen der Geräte ist untersagt.
  9. Mitgebrachte Heizlüfter dürfen nicht angeschlossen werden.
  10. Eigene Stromaggregate dürfen nicht verwendet werden.
  11. Defekte Geräte werden stillgelegt und nicht angeschlossen.
  12. PKWs werden auf einem der ausgeschilderten Parkplätze abgestellt.
  13. Der Standplatz wird besenrein verlassen, und der anfallende Müll wird von den Bewerbern mitgenommen.

7. Bedingungen für die Anmietung einer Weihnachtsmarkthütte

  1. Haftung des Mieters
    Der Mieter ist verpflichtet, die Weihnachtsmarkt-Hütte schonend zu behandeln. Es dürfen nur Kabelbinder oder Ähnliches verwendet werden, um etwas zu befestigen. Die Verwendung von Schrauben, Nägel u.ä., die zu Beschädigungen des Holzes führen, ist nicht erlaubt.
    Der Mieter haftet für alle Schäden an der Weihnachtsmarkthütte, die auf Bedienungs-/ Benutzungsfehler während der Mietzeit zurückzuführen sind. Bei Auftreten von Schäden ist zwecks Durchführung der Reparatur zuvor die Weisung vom Vermieter einzuholen. Andernfalls trägt der Mieter die hierfür anfallenden Kosten und haftet für jeden Schaden, der dem Vermieter durch Nichtbeachtung dieser Bedingung entsteht. Beschädigte Teile sind aufzuheben und dem Vermieter bei Rückgabe der Weihnachtsmarkt-Hütte vorzulegen.
  2. Bauliche oder optische Veränderungen
    Der Mieter darf an der Weihnachtsmarkt-Hütte keine baulichen Veränderungen vornehmen. Er ist auch nicht befugt, die Weihnachtsmarkt-Hütte optisch zu verändern. Dazu zählen insbesondere Farbanstriche, Aufkleber oder Klebefolien jeglicher Art im Innen- und Außenbereich. Bei Zuwiderhandlung werden alle Kosten, die durch das Entfernen entstehen, sowie alle Folgekosten dem Mieter zusätzlich in Rechnung gestellt.
  3. Endreinigung bei Rückgabe
    Die Weihnachtsmarkthütte ist besenrein zu hinterlassen. Wenn der Mieter die Weihnachtsmarkt-Hütte nicht oder unzureichend gereinigt verlässt, wird eine Reinigungspauschale von 100,00 € erhoben.
  4. Übergabe der Weihnachtsmarkt-Hütten
    Die Weihnachtsmarkt-Hütten werden am Samstag zwischen 9.00 und 11.00 Uhr übergeben.
    Die Weihnachtsmarkt-Hütten sind nicht verschließbar. Wer die gemietete Hütte verschließen möchte, kann ein Vorhängeschloss anbringen.
    Am Ende des Marktes wird die Hütte im ordnungsgemäßen und gereinigten Zustand hinterlassen. Bei Mängeln oder Beschädigungen werden die entstandenen Kosten für die Instandsetzung dem Mieter in Rechnung gestellt.

8. Bedingungen für alle Bewerber, die während des Hamberger Weihnachtsmarktes alkoholische Getränke und Speisen anbieten oder ausschenken wollen.

Erteilung von Anordnungen / Auflagen zur Anzeige nach dem Niedersächsischen Gaststättengesetzes

Gem. des Niedersächsischen Gaststättengesetzes (NGastG) vom 10.11.2011, in Verbindung mit dem Niedersächsischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) in der zurzeit geltenden Fassung werden zur obigen Anzeige die anliegenden Anordnungen/Auflagen für erforderlich gehalten.

  1. Der Ausschank von Getränken und das Verabreichen von Speisen ist mit Ende der Marktzeit jeweils am Sonnabend und Sonntag zu beenden. Nach diesem Zeitpunkt sind Ausschank und Speisenverkauf untersagt.
  2. Es ist untersagt, alkoholische Getränke ohne Mengenbegrenzung zu einem einmal entrichteten Preis auszuschenken.
  3. Es ist ebenfalls untersagt, alkoholische Getränke zu nicht kostendeckenden Preisen oder extrem verbilligten gegenüber den im Kreisgebiet marktüblichen Preisen anzubieten.
  4. Sofern alkoholische Getränke ausgeschenkt werden, sind die Bewerber verpflichtet, auch alkoholfreie Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle anzubieten. Dabei ist mindestens ein alkoholfreies Getränk zu einem geringeren Preis anzubieten als das preiswerteste alkoholische Getränk.
  5. Es dürfen keine alkoholischen Getränke an erkennbar betrunkene Personen ausgegeben werden.
  6. An Personen unter 18 Jahren dürfen Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringer Menge enthalten, weder abgegeben oder ihr Verzehr gestattet werden. Andere alkoholische Getränke dürfen an Jugendliche ab Vollendung des 16. Lebensjahres abgegeben werden, an Jugendliche unter 16 Jahre nur, wenn sie von einer personensorgeberechtigten Person (z.B. Vater, Mutter) begleitet werden. An Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen alkoholische Getränke überhaupt nicht abgegeben werden.
  7. Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren darf das Rauchen in der Öffentlichkeit nicht gestattet werden.

Hamberger Weihnachtsmarkt e.V.

Hambergen, Juli 2023